HGWT-Entschuldigungsregelung bei Abwesenheit vom Unterricht

Entschuldigungen – ergänzende Hinweise

  • Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich unter Angabe des Grundes per E-Mail an das Sekretariat (sekretariat@hochrhein-gymnasium.de) oder telefonisch für die Dauer der Abwesenheit krankmelden. Das Fehlen ist am ersten Tag spätestens bis 7:50 Uhr mitzuteilen. 
  • Erfolgt keine Abmeldung, muss damit gerechnet werden, dass sich die Schule nach dem Verbleib Ihres Kindes erkundigt.
  • Unterbleibt die Abmeldung bzw. Entschuldigung am Morgen einer Klausur oder einer GFS, kann die Klassenarbeit bzw. die GFS mit 0 Punkten oder der Note 6 gewertet werden.
  • In begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
  • Beurlaubungen und Freistellungen müssen frühzeitig schriftlich beantragt werden und sind nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Freistellungen zum Erwerb des Führerscheins (Prüfungen, Autobahnfahrt) müssen mindestens drei Tage vorher beantragt werden. An Tagen, an denen Klausuren geschrieben werden, ist eine Freistellung nicht möglich. Die Freistellung gilt nur für die Zeit der Prüfung oder der Autobahnfahrt und nicht für den ganzen Tag. Für reguläre Fahrstunden werden keine Freistellungen erteilt.