Regelung zur Handy-Nutzung
Nutzung digitaler Geräte am HGWT
- Im Unterricht muss das Smartphone ausgeschaltet sein.
- Ein Lehrer bzw. eine Lehrerin kann die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht erlauben.
- Bei Klassenarbeiten und Klausuren gilt jegliche unerlaubte Benutzung digitaler Geräte als schwerer Täuschungsversuch.
- Bei Abiturprüfungen darf kein digitales Gerät im Raum sein, es muss vor Prüfungsbeginn ausgeschaltet im Sekretariat abgeben werden.
- Bei Landschulheimaufenthalten, Ausflügen und Exkursionen erfolgt die Regelung nach Abstimmung mit den Beteiligten.